- Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre;
- ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
- Voraussetzungen: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
- Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse.
- Fahrzeuge: (Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm; oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Dauer der Fahrprüfung: 60 min
Wenn Sie über ein eigenes Motorrad verfügen, können Sie es möglicherweise zur Fahrausbildung einsetzen. Das verringert natürlich den Fahrstundenpreis. Fragen Sie bitte in der Fahrschule nach!