- Mindestalter: 18 Jahre
- Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm; oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
- Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
- Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
- Dauer der Fahrprüfung: 60 min
Wenn Sie über ein eigenes Motorrad verfügen, können Sie es möglicherweise zur Fahrausbildung einsetzen. Das verringert natürlich den Fahrstundenpreis. Fragen Sie bitte in der Fahrschule nach!