- Mindestalter:16 Jahre
- Fahrzeuge:Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Leistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm; und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
- Sonstiges:Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Sonderfahrten :Überland 5, Autobahn 4, Dunkelfahrt 3
- Dauer der Fahrprüfung: 45 min