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Führerschein mit 17

Klasse B

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der Fuchs im Schilderwald:

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Führerschein

Schon mit 17 Jahren können Sie für PKWs die Klasse B erwerben.Allerdings dürfen Sie, bis Sie 18 Jahre alt sind, nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren. Zur Grundausbildung gehören, neben der theoretischen und praktischen Ausbildung, die vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Für die Motorraderlaubnis, Klasse A (beschränkt) ist ebenfalls ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen. Die unbeschränkte Klasse A kann ab 25 Jahren erworben werden. Damit können Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h gefahren werden. Die Grundausbildung mit Sonderfahrten ist auch hier vorgesehen.Für Leichtkrafträder (A1) und Kleinkrafträder (M) gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Wir bilden für die Klassen A, B,BE und M aus.